OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.03.1992
13 U 195/91
Normen:
BGB § 459 ;
Fundstellen:
ZfS 1992, 375

OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.03.1992 (13 U 195/91) - DRsp Nr. 1994/8935

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.1992 - Aktenzeichen 13 U 195/91

DRsp Nr. 1994/8935

Der Verkäufer (Vermittler), der über keine eigene Kfz-Werkstatt verfügt, ist nicht verpflichtet, einen zum Verkauf angebotenen gebrauchten Pkw auf Motorschäden zu untersuchen, wenn der Zustand des Motors von seinem äußeren Erscheinungsbild her hierzu keinen Anlaß bietet und auch sonst keine handgreiflichen Anhaltspunkte gegeben sind, die auf einen Mangel schließen lassen. In einem solchen Fall ist der Verkäufer (Vermittler) auch nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß er den Motor nicht untersucht hat.

Normenkette:

BGB § 459 ;

Hinweise:

Unabhängig davon, ob der Gebrauchtwagenhändler über eine Werkstatt verfügt oder nicht, hat er den Motor darauf zu überprüfen, ob er typengerecht ist und eine "Sichtprüfung mit Kennerblick" (Reinking/Eggert "Der Autokauf", 4. ors können von ihm nicht verlangt werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1986, 932).

Fundstellen