OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.11.1978 (18 U 51/78) - DRsp Nr. 1994/9413
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.1978 - Aktenzeichen 18 U 51/78
DRsp Nr. 1994/9413
Der Streudienst einer Stadt hat, wenn zur Winterzeit nach den Temperatur- und Witterungsverhältnissen mit Glatteisbildung, insbesondere auf Brücken, zu rechnen ist, bereits um 5 Uhr morgens sich durch Kontrollfahrten über den Zustand und die Verkehrssicherheit der Straße mit gefährlichen Stellen Gewißheit zu verschaffen, um noch vor Beginn des Berufsverkehrs Streumaßnahmen ergreifen zu können.