LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 104/95
OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.09.1996 (11 U 58/95) - DRsp Nr. 1997/2535
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.1996 - Aktenzeichen 11 U 58/95
DRsp Nr. 1997/2535
1. Vorlage und Prüfung des Kraftfahrzeugbriefes stellen beim Erwerb eines Gebrauchtwagens nur Mindestvoraussetzungen für die Gutgläubigkeit des Erwerbers dar. Müssen besondere Umstände seinen Verdacht erregen und läßt er diese unbeachtet, kann er sich gleichwohl dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit aus setzen (§§ 932 Abs. 2BGB, 366 Abs. 1 HGB).2. Maßstab für die Beurteilung der Gutgläubigkeit ist die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. In einer Branche verbreitete Unsitten und Nachlässigkeiten sind nicht entscheidend.3. Zu den Sorgfaltsanforderungen im Handel mit Kraftfahrzeugen mit "Tageszulassung".