OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.12.1978 (18 U 92/78) - DRsp Nr. 1994/9412
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.1978 - Aktenzeichen 18 U 92/78
DRsp Nr. 1994/9412
Eine Gemeinde erfüllt die ihr obliegenden Pflichten zur Sicherung gefährlicher Straßenstellen gegen Glätte nach Schneefall und bei Dauerfrost nicht ohne weiteres schon dadurch, daß morgens der Schnee zur Seite geräumt und Salz gestreut wird. Es kann sich vielmehr als notwendig erweisen, zur Vorbeugung gegen überfrierende Nässe entweder sogleich abstumpfende Mittel zu verwenden oder das Streuen von Salz am selben Tag noch einmal zu wiederholen.