OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.04.1982 (18 U 21/84) - DRsp Nr. 1994/9303
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.1982 - Aktenzeichen 18 U 21/84
DRsp Nr. 1994/9303
Eine Gemeinde genügt ihrer Streupflicht gegenüber den Besuchern des von ihr veranstalteten Wochenmarktes, wenn sie die in dem Zeitpunkt ergriffen hat, zu dem nach ihrer Marktordnung der Wochenmarkt eröffnet wird. Im Fall eines vor diesem Zeitpunkt infolge Glätte eingetretenen Unfall kann ein Wochenmarktbesucher keine Verletzung der Streupflicht geltend machen.