OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.11.1981 (1 U 36/81) - DRsp Nr. 1994/9328
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.1981 - Aktenzeichen 1 U 36/81
DRsp Nr. 1994/9328
Der Abbiegevorgang des Linksabbiegers mit der zuvor bestehenden zweiten Rückschaupflicht setzt ein, sobald der Linksabbieger seine Absicht, seine Fahrtrichtung zu ändern, die Räder einzuschlagen beginnt, unabhängig davon, auf welcher Fahrbahn dies geschieht und wie weit er zu diesem Zeitpunkt - etwa nach einem Ausholen - noch auf seiner Fahrbahn rechts fährt.