OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.02.1996
4 U 282/94
Normen:
VVG § 64 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1996, 1117
OLGReport-Düsseldorf 1996, 214
ZfS 1996, 339

OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.02.1996 (4 U 282/94) - DRsp Nr. 1997/1634

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.1996 - Aktenzeichen 4 U 282/94

DRsp Nr. 1997/1634

Hat der Sachverständigenausschuß durch ein Schiedsgutachten nach § 14 AKB den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Kfz's aufgrund der ihm unterbreiteten Sachverhaltsdarstellung festgestellt, nach der es sich um ein gut gepflegtes Fahrzeug handelte, wobei der Versicherungsnehmer die angebliche Restaurierung nicht hat nachweisen können, so ist die Feststellung des Werts nicht offenbar unrichtig und eine Rückforderung der entsprechenden Entschädigung ausgeschlossen, wenn sich nach Wiederauffinden des Fahrzeugs herausstellt, daß es nicht ganz, sondern nur teilweise restauriert worden war

Normenkette:

VVG § 64 Abs. 1 ;

Hinweise:

S.a. BGH NJW 1979, 1885, 1886.

Fundstellen
NJW-RR 1996, 1117
OLGReport-Düsseldorf 1996, 214
ZfS 1996, 339