OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.02.1996 (4 U 282/94) - DRsp Nr. 1997/1634
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.1996 - Aktenzeichen 4 U 282/94
DRsp Nr. 1997/1634
Hat der Sachverständigenausschuß durch ein Schiedsgutachten nach § 14AKB den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Kfz's aufgrund der ihm unterbreiteten Sachverhaltsdarstellung festgestellt, nach der es sich um ein gut gepflegtes Fahrzeug handelte, wobei der Versicherungsnehmer die angebliche Restaurierung nicht hat nachweisen können, so ist die Feststellung des Werts nicht offenbar unrichtig und eine Rückforderung der entsprechenden Entschädigung ausgeschlossen, wenn sich nach Wiederauffinden des Fahrzeugs herausstellt, daß es nicht ganz, sondern nur teilweise restauriert worden war