OLG Frankfurt/Main vom 09.03.1995
1 U 68/94
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
SP 1995, 311
VersR 1996, 52

OLG Frankfurt/Main - 09.03.1995 (1 U 68/94) - DRsp Nr. 1996/3985

OLG Frankfurt/Main, vom 09.03.1995 - Aktenzeichen 1 U 68/94

DRsp Nr. 1996/3985

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration - hier im Bereich zwischen 0,61 o/oo und 0,98 o/oo - unter erheblicher Überschreitung der gebotenen Geschwindigkeit sowie unter Mißachtung des gebotenen Sicherheitsabstandes ein bereits insoweit gefährliches Überholmanöver einleitet und die gebotene Aufmerksamkeit zusätzlich dadurch vernachlässigt, daß er während dieses gefährlichen Überholvorganges seine Aufmerksamkeit trotz der in Rechnung zu stellenden Reaktionsstörungen von der angeblich durch das Gebläse seines Fahrzeugs hervorgerufenen Störung ablenken läßt und in die Leitplanken gerät, handelt objektiv und subjektiv grob fahrlässig.

Normenkette:

VVG § 61 ;

Hinweise: