OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 01.03.1994
2 Ws (B) 153/94 OWiG
Normen:
BKatV § 2 Abs. 2 ; StVO § 41 Abs. 2 (Zeichen 274);
Fundstellen:
NZV 1994, 286

OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 01.03.1994 (2 Ws (B) 153/94 OWiG) - DRsp Nr. 1994/9542

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 01.03.1994 - Aktenzeichen 2 Ws (B) 153/94 OWiG

DRsp Nr. 1994/9542

Allein die Tatsache, daß der Betroffene schwer gehbehindert ist, kann nicht dazu führen, daß bei einer wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem Fahrverbot abgesehen wird. Denn dies würde dazu führen, daß ihm eine Art "Freibrief" für zu schnelles Fahren eingeräumt wird.