OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.03.1994
7 U 98/93
Normen:
BGB § 463 ;
Fundstellen:
ZfS 1994, 329

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.03.1994 (7 U 98/93) - DRsp Nr. 1995/3872

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.1994 - Aktenzeichen 7 U 98/93

DRsp Nr. 1995/3872

1. Gibt der Verkäufer eines importierten, im Ausland hergestellten Wohnmobils an, die Flüssiggasanlage habe den zur Zeit der Zulassung des Wohnmobils vorgeschriebenen Regeln für die Erteilung der Betriebserlaubnis entsprochen, sichert er damit sowohl die Erteilung einer rechtmäßigen Betriebserlaubnis wie auch deren Fortbestehen und Unentziehbarkeit zu. 2. Ein umfassender Gewährleistungsausschluß in einem Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug schließt eine Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft nicht aus.

Normenkette:

BGB § 463 ;
Fundstellen
ZfS 1994, 329