OLG Köln VersR 1982, 1151 = ZfS 1983, 57: Daß der Fahrer im abendlichen Berufsverkehr nicht auf die Durchfahrtshöhe einer Brückenunterführung achtet, stützt für sich allein nicht den Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens. OLG Celle ZfS 1984, 20; Es ist nicht grob fahrlässig, wenn der VN mit einem gemieteten Lkw, dessen genaue Höhe ihm nicht bekannt ist, mit dem Aufbau gegen eine Brücke stößt.
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