OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.11.1990 (1 U 294/88) - DRsp Nr. 1994/9700
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.11.1990 - Aktenzeichen 1 U 294/88
DRsp Nr. 1994/9700
Bei Minderjährigen genügt für die Ingangsetzung der Verjährungsfrist nach § 852 Abs. 1BGB die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen durch einen verfügungsberechtigten Elternteil. Für diese Kenntnis ist es nicht erforderlich, alle Tatsachen zu kennen, die ein sicheres Obsiegen oder einen risikolosen Prozeß erwarten lassen.