OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.12.1981 6 U 93/81
Normen:
UWG § 3 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1982, 87
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.12.1981 (6 U 93/81) - DRsp Nr. 1994/9887
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.1981 - Aktenzeichen 6 U 93/81
DRsp Nr. 1994/9887
1. Ein Unternehmen der Autoindustrie, welches seinen Händlern eine Beteiligung an den Kosten der Finanzierungskäufe ihrer Kunden auferlegt, wirbt irreführend, wenn es die unvergleichlich günstige Finanzierungsmöglichkeit groß herausstellt. 2. Denn dem Kunden, der durch diese Ankündigung angelockt wird, wird verschwiegen, daß der Händler sich nunmehr an die Preisempfehlung des Herstellers halten und keine oder weniger Preiszugeständnisse machen wird; der Händler wird sich einem Preiszugeständnis verschließen, wenn er einen Teil seiner Gewinnspanne zur Beteiligung an den Finanzierungskosten ohnedies abführen muß.