OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.01.1978 (2 Ss 676/77) - DRsp Nr. 1994/9948
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.01.1978 - Aktenzeichen 2 Ss 676/77
DRsp Nr. 1994/9948
Der Umstand, daß ein Angeklagter auf Grund einer Entscheidung aus § 111aStPO seinen Führerschein längere Zeit entbehren mußte, rechtfertig ein Absehen von dem endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis für sich allein noch nicht.