zur Notwendigkeit der Abgabe von Warnzeichen bei einem Überholvorgang zwischen Radfahrern auf einem 1,4 m breiten Radweg vgl. OLG München, StVE § 1 StVO Nr. 34. - maximal 1 m Seitenabstand des Radfahrers vom rechten Fahrbahnrand bei Dunkelheit: OLG Saarbrücken (3 U 186/77) VerkMitt 1980, 40.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|