OLG Hamburg - Beschluß vom 19.02.1976 (2 Ss 367/75 OWi) - DRsp Nr. 1994/10162
OLG Hamburg, Beschluß vom 19.02.1976 - Aktenzeichen 2 Ss 367/75 OWi
DRsp Nr. 1994/10162
Die Blutalkoholbestimmung mit dem vollautomatisch arbeitenden Gaschromatographen kann zwar die Blutalkoholbestimmung nach dem bisher üblichen Widmark-Verfahren ersetzen; sie erlaubt jedoch nicht, auf die Heranziehung von Kontrolluntersuchungen nach der ADH-Methode und die Verwertung des arithmetischen Mittels aus den Untersuchungsergebnissen nach beiden Methoden zu verzichten.