OLG Hamburg - Urteil vom 06.05.1992
5 U 251/91
Normen:
VVG § 12 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VersR 1993, 215

OLG Hamburg - Urteil vom 06.05.1992 (5 U 251/91) - DRsp Nr. 1994/10041

OLG Hamburg, Urteil vom 06.05.1992 - Aktenzeichen 5 U 251/91

DRsp Nr. 1994/10041

Für die Annahme eines Verzichts auf die Einhaltung der Klagefrist genügt es nicht, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach Ablehnung des Versicherungsschutzes mitteilt, daß er weitere Ermittlungen zu seinen Lasten anstellen will und für die Zeit nach Abschluß dieser Ermittlungen eine abschließende Äußerung in Aussicht stellt.

Normenkette:

VVG § 12 Abs. 3 ;

Hinweise:

Ebenso OLG Karlsruhe VersR 1992, 1205; OLG Frankfurt/M. VersR 1983, 845 und OLG Koblenz VersR 1975, 79 für die Ankündigung, die Ablehnung noch einmal überprüfen zu wollen.

Fundstellen
VersR 1993, 215