OLG Hamm vom 04.02.1977
1 Ss OWi 303/76

OLG Hamm - 04.02.1977 (1 Ss OWi 303/76) - DRsp Nr. 1994/11000

OLG Hamm, vom 04.02.1977 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 303/76

DRsp Nr. 1994/11000

Zur Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug mit geeichtem Tachometer genügt ein Abzug von 3 %, mindestens 3 km/h, von der abgelesenen Geschwindigkeit, wenn das Polizeifahrzeug über eine ausreichend lange Strecke mit gleichbleibender Geschwindigkeit fährt, während sich das verfolgte Fahrzeug immer weiter entfernt.