AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VersR 1996, 226
OLG Hamm - 04.03.1995 (20 U 337/94) - DRsp Nr. 1996/29441
OLG Hamm, vom 04.03.1995 - Aktenzeichen 20 U 337/94
DRsp Nr. 1996/29441
Fragt der Versicherer bei einem behaupteten Diebstahl in der Schadensanzeige nach Zeugen des Schadensereignisses, so kann die Frage nicht dahin ausgelegt werden, daß nach Zeugen für das Abstellen und Nichtwiederauffinden des Fahrzeugs gefragt werden soll.
Normenkette:
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 ;