OLG Hamm - 10.03.1995 (19 U 206/94) - DRsp Nr. 1997/1690
OLG Hamm, vom 10.03.1995 - Aktenzeichen 19 U 206/94
DRsp Nr. 1997/1690
Wer ein Fahrzeug, das einen bestimmten Marktwert verkörpert, zu einem günstigeren Preis kauft und nicht beliefert wird, erleidet einen Vermögensschaden, der in der Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis besteht.