OLG Hamm - 11.10.1995 (20 U 130/95) - DRsp Nr. 1996/29420
OLG Hamm, vom 11.10.1995 - Aktenzeichen 20 U 130/95
DRsp Nr. 1996/29420
Zum Nachweis des äußeren Bildes eines FahrzeugdiebstahlsÄ wenn ein Zeuge das Fahrzeug nach dem Abstellen am Abstellort gesehen hat (Beweis für das Abstellen erbracht),Ä wenn ein Zeuge nach dem Versicherungsnehmer den Parkplatz leer vorfindet (Zeugenbeweis für das Nichtwiederauffinden nicht erbracht; Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers entscheidet (hier verneint).