OLG Hamm - 13.07.1994 (20 U 33/94) - DRsp Nr. 1995/9763
OLG Hamm, vom 13.07.1994 - Aktenzeichen 20 U 33/94
DRsp Nr. 1995/9763
Hat der Versicherungsnehmer in der Schadenanzeige Falschangaben zu den Fahrzeugschlüsseln gemacht, dann wird die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3VVG nicht allein durch die Erklärung des Versicherungsnehmers, er habe sich geirrt, ausgeräumt. Hinzukommen muß zunächst, daß der Versicherungsnehmer nunmehr eine widerspruchsfreie und plausible Erklärung über Anzahl und Verbleib der insgesamt vorhandenen Schlüssel abgibt.