OLG Hamm - 22.09.1993 (20 U 81/93) - DRsp Nr. 1994/10226
OLG Hamm, vom 22.09.1993 - Aktenzeichen 20 U 81/93
DRsp Nr. 1994/10226
1. Zur Aktivlegitimation eines Versicherten trotz § 3 Nr. 2 S. 1 AKB. 2. Der Versicherungsnehmer, der gegenüber dem Kasko-VR Falschangaben zum Aufbewahrungsort der Drittschlüssel des versicherten Fahrzeugs macht, begeht eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit der VR führen kann. 3. Enthält das Schadenanzeigeformular - unmittelbar über dem für die Unterschrift des Versicherungsnehmers vorgesehenen Freiraums - eine zutreffende und unmißverständliche Belehrung hinsichtlich der Folgen unwahrer oder unvollständiger Angaben, auch wenn dem VR dadurch kein Nachteil entsteht, kann sich der VR trotz Folgenlosigkeit der Obliegenheitsverletzung auf Leistungsfreiheit berufen. 4. Die Belehrung wirkt bei der Ausfüllung weiterer Formulare fort.