OLG Hamm - 24.08.1994 (20 U 113/94) - DRsp Nr. 1995/9745
OLG Hamm, vom 24.08.1994 - Aktenzeichen 20 U 113/94
DRsp Nr. 1995/9745
Es besteht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Fahrzeugentwendung, wenn die - nachgewiesene - Anfertigung eines Nachschlüssels nicht ohne Wissen der legitimen Schlüsselbesitzer (hier: Fahrzeugeigentümer und dessen Ehefrau) möglich war.