OLG Hamm - 28.11.1994 (3 U 80/94) - DRsp Nr. 1996/29444
OLG Hamm, vom 28.11.1994 - Aktenzeichen 3 U 80/94
DRsp Nr. 1996/29444
Hat in einem Arzthaftungsprozeß der Sachverständige erklärt, er könne hinsichtlich des Ablaufs einer Operation zu einer bestimmten Frage nicht Stellung nehmen, weil diese nur von den am Eingriff beteiligten Ärzten beantwortet werden könne, so stellt es keinen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Sachaufklärung dar, wenn das Berufungsgericht den Sachverständigen nicht nochmals zu diesem Punkt befragt.