OLG Hamm vom 28.11.1994
3 U 80/94
Normen:
BGB § 823 ; ZPO § 411 ;
Fundstellen:
VersR 1996, 332

OLG Hamm - 28.11.1994 (3 U 80/94) - DRsp Nr. 1996/29444

OLG Hamm, vom 28.11.1994 - Aktenzeichen 3 U 80/94

DRsp Nr. 1996/29444

Hat in einem Arzthaftungsprozeß der Sachverständige erklärt, er könne hinsichtlich des Ablaufs einer Operation zu einer bestimmten Frage nicht Stellung nehmen, weil diese nur von den am Eingriff beteiligten Ärzten beantwortet werden könne, so stellt es keinen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Sachaufklärung dar, wenn das Berufungsgericht den Sachverständigen nicht nochmals zu diesem Punkt befragt.

Normenkette:

BGB § 823 ; ZPO § 411 ;
Fundstellen
VersR 1996, 332