OLG Hamm - Beschluß vom 02.03.1993 (3 Ss OWi 1050/92) - DRsp Nr. 1994/10313
OLG Hamm, Beschluß vom 02.03.1993 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1050/92
DRsp Nr. 1994/10313
Hat der Betroffene selbst durch seinen Verteidiger angeregt, im Beschlußverfahren zu entscheiden, so ist ein Hinweis darauf, daß die Zulassungsrechtsbeschwerde nicht gegeben ist, entbehrlich.