OLG Hamm - Beschluß vom 13.01.1977 (4 Ss OWi 1052/76) - DRsp Nr. 1994/11001
OLG Hamm, Beschluß vom 13.01.1977 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 1052/76
DRsp Nr. 1994/11001
A. Ein Kfz-Führer, der sich kurz vor einer gerade auf Rotphase umspringenden Lichtzeichenanlage befindet und der sein Kfz noch rechtzeitig vor der Lichtzeichenanlage hätte zum Stehen bringen können, darf in der Rotphase der Lichtzeichenanlage die Kreuzung auch dann nicht durchfahren, wenn er kurz vor der Kreuzung von starken kolikartigen Schmerzen befallen wird.