OLG Hamm - Beschluß vom 14.04.1977 (4 Ss OWi 699/76) - DRsp Nr. 1994/10992
OLG Hamm, Beschluß vom 14.04.1977 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 699/76
DRsp Nr. 1994/10992
Bei einer auf drei Monate befristeten leihweisen Überlassung eines Kraftfahrzeuges zum ausschließlichen Eigengebrauch des Entleihers endet die Haltereigenschaft des Verleihers auch dann, wenn dieser die fixen Kosten für die Leihzeit weiterträgt.