OLG Hamm - Beschluß vom 15.04.1993 (1 Ss OWi 33/93) - DRsp Nr. 1994/10291
OLG Hamm, Beschluß vom 15.04.1993 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 33/93
DRsp Nr. 1994/10291
Der Fahrlehrer erteilt nicht gleichzeitig zwei Schülern praktischen Fahrunterricht, wenn er während der Ausbildung eines Motorradfahrers einem anderen Schüler ein Motorrad, für das dieser schon eine Fahrerlaubnis besitzt, überläßt, ohne ihn zu beobachten.