OLG Hamm - Beschluß vom 15.09.1977 (2 Ss OWi 1460/77) - DRsp Nr. 1994/10979
OLG Hamm, Beschluß vom 15.09.1977 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1460/77
DRsp Nr. 1994/10979
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Unterbrechungswirkung nach § 33 Abs. 1 Nr. 8OWiG (Abgabe durch die Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde) ist die Unterzeichnung der entsprechenden Verfügung, nicht erst der Eingang der Akten bei der Verwaltungsbehörde.