OLG Hamm - Beschluß vom 16.05.1977
3 Ss OWi 443/77
Normen:
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 ;
Fundstellen:
VRS 56, 59

OLG Hamm - Beschluß vom 16.05.1977 (3 Ss OWi 443/77) - DRsp Nr. 1994/10988

OLG Hamm, Beschluß vom 16.05.1977 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 443/77

DRsp Nr. 1994/10988

Ob und ggf. wie oft Streckenverbote, deren Länge nicht durch Zusatzschilder gekennzeichnet ist, wiederholt werden müssen, hängt u.a. von der Zeitspanne, in der die Distanz zwischen den Schildern überbrückt wird, sowie von den durch die Örtlichkeit bedingten Ablenkung des Kraftfahrzeugführers ab, also z.B. von der Häufigkeit anderer Verkehrszeichen oder Ampeln und vom Vorhandensein von Einmündungen oder Kreuzungen.

Normenkette:

StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 ;
Fundstellen
VRS 56, 59