OLG Hamm - Beschluß vom 16.10.1978 (2 Ss OWi 2425/78) - DRsp Nr. 1994/10948
OLG Hamm, Beschluß vom 16.10.1978 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 2425/78
DRsp Nr. 1994/10948
Ein die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überschreitender Fußgänger, der vor einem nicht mit deutlich herabgesetzter Geschwindigkeit herannahenden Kraftfahrzeug stehen bleibt, um es vorbeifahren zu lassen, verzichtet dadurch nicht mit befreiender Wirkung auf sein Vorrecht gegenüber dem motorisierten Straßenverkehr.