Ebenso: OLG Hamm (Beschluß - 1 Ss OWi 383/96 - 7.5.1996, in ZfS 1996, 316), das eine solche außergewöhnliche Härte bspw. dann annimmt, wenn ein Betroffener seine Arbeitsstelle im Fall der Verhängung eines Fahrverbotes verliert und bei ihm besondere Umstände vorliegen, die ihn eine neue Arbeitsstelle nur sehr schwer finden lassen, insbesondere bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Familienangehörigen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|