OLG Hamm - Beschluß vom 19.10.1995
2 Ss OWi 1223/95
Normen:
StVO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 91, 67

OLG Hamm - Beschluß vom 19.10.1995 (2 Ss OWi 1223/95) - DRsp Nr. 1996/30580

OLG Hamm, Beschluß vom 19.10.1995 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1223/95

DRsp Nr. 1996/30580

Daß die Betroffene seit fast 30 Jahren die Fahrerlaubnis besitzt, ohne daß sie jemals negativ aufgefallen wäre, und daß es zu einer Gefährdung des bevorrechtigten Verkehrs bei einem innerörtlichen Rotlichtverstoß nicht gekommen ist, reicht weder für sich allein genommen noch zusammen aus, um einen Ausnahmefall zu begründen, der ein Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigt.

Normenkette:

StVO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 91, 67