OLG Hamm - Beschluß vom 19.12.1990 (1 Ss 186/90) - DRsp Nr. 1994/10538
OLG Hamm, Beschluß vom 19.12.1990 - Aktenzeichen 1 Ss 186/90
DRsp Nr. 1994/10538
1. Die BußgeldkatalogVO enthält inhaltlich keine Anordnung eines Regelfahrverbots. 2. In den in § 2BKatVO aufgeführten Fällen kommt lediglich ein Fahrverbot in Betracht. 3. Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbotes bestimmen sich auch nach Inkrafttreten der BKatVO weiterhin ausschließlich nach § 25 Abs. 1StVG