OLG Hamm - Beschluß vom 22.09.1980 (3 Ss 1840/80) - DRsp Nr. 1994/10894
OLG Hamm, Beschluß vom 22.09.1980 - Aktenzeichen 3 Ss 1840/80
DRsp Nr. 1994/10894
Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes im Pkw durch den Verletzten oder Getöteten - Verstoß gegen § 21aStVO - kann als dessen Mitverschulden an den Folgen eines Unfalls im Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer zu berücksichtigen sein, sofern ursächlicher Zusammenhang zwischen Obliegenheitsverletzung und Selbstschädigung gegeben ist.