OLG Hamm - Beschluß vom 25.03.1977 (2 Ss OWi 359/77) - DRsp Nr. 1994/10995
OLG Hamm, Beschluß vom 25.03.1977 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 359/77
DRsp Nr. 1994/10995
Der Führer eines aus einer Haltebucht neben der Fahrbahn anfahrenden Linienbusses darf nicht ohne Rücksicht auf einen auf dem nur für Linksabbieger vorgesehenen Fahrstreifen bereits nahe herangekommenen Pkw weiterfahren und den Pkw-Fahrer dadurch zu gefährlichem Bremsen oder Ausweichen zwingen.