I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 46 km/h eine - erhöhte - Geldbuße in Höhe von 400 DM festgesetzt, von der Verhängung eines Fahrverbots jedoch abgesehen.
Zur Frage des Fahrverbots hat das Amtsgericht folgendes ausgeführt:
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