OLG Hamm - Beschluß vom 28.10.1993 (1 Ss OWi 426/92) - DRsp Nr. 1994/10207
OLG Hamm, Beschluß vom 28.10.1993 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 426/92
DRsp Nr. 1994/10207
1. Das Video-Abstand-Meßverfahren VAMA ist zur Abstandsmessung geeignet.2. Jedenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 154 km/h ist ein Sicherheitsabschlag auf den im Nahbereich ermittelten Abstand nicht erforderlich.3. Für die Beurteilung des Fahrverhaltens der Beteiligten im Fernbereich reicht die Inaugenscheinnahme des Videofilms aus.