OLG Hamm - Urteil vom 01.07.1977
1 Ss 342/77

OLG Hamm - Urteil vom 01.07.1977 (1 Ss 342/77) - DRsp Nr. 1994/10983

OLG Hamm, Urteil vom 01.07.1977 - Aktenzeichen 1 Ss 342/77

DRsp Nr. 1994/10983

Ein Kraftfahrer, der auf dem rechts der Fahrbahn verlaufenden 2,70 m breiten Bürgersteig 2 hintereinander laufende, sich offenbar jagende 6-jährige Kinder sieht, denen er sich von hinten mit ca. 40 bis 50 km/h nähert, muß damit rechnen, daß ein Kind plötzlich verkehrswidrig auf die Fahrbahn läuft. Er muß die Kinder, auch wenn sie zunächst parallel zur Fahrbahn geradeaus laufen, durch ein Hupzeichen warnen, seine Geschwindigkeit herabsetzen und sich bremsbereit halten.