OLG Hamm - Urteil vom 03.12.1964 (2 Ss 1358/64) - DRsp Nr. 1994/11148
OLG Hamm, Urteil vom 03.12.1964 - Aktenzeichen 2 Ss 1358/64
DRsp Nr. 1994/11148
Ein Kraftfahrer muß sich von vorn herein darauf einstellen, daß er auf ein für ihn und sein Fahrzeug keine Gefahr bildendes kleines Tier auf der Fahrbahn nicht unter allen Umständen, sondern nur dann Rücksicht nehmen darf, wenn ihm das ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Bremsen oder Ausweichen möglich ist. Tut er das nicht, so trifft ihn in aller Regel der Vorwurf der Fahrlässigkeit.