OLG Hamm - Urteil vom 04.02.1992
6 U 203/92
Normen:
BGB § 823 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
r+s 1993, 177

OLG Hamm - Urteil vom 04.02.1992 (6 U 203/92) - DRsp Nr. 1994/10459

OLG Hamm, Urteil vom 04.02.1992 - Aktenzeichen 6 U 203/92

DRsp Nr. 1994/10459

Kommt ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug auf einer geraden, übersichtlichen Straße von der Fahrbahn ab, dann spricht der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Verhalten. Der Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, daß sich im rechten Hinterreifen eine Schraube befunden hat, die einen Luftdruckverlust auf 1,1 bar herbeigeführt hat, wenn das Kfz selbst mit diesem niedrigeren Luftdruck gefahren werden kann.

Normenkette:

BGB § 823 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
r+s 1993, 177