OLG Hamm - Urteil vom 04.02.1993
6 U 152/92
Normen:
RVO § 539 Abs. 2, §§ 636, 637 ;
Fundstellen:
r+s 1993, 380

OLG Hamm - Urteil vom 04.02.1993 (6 U 152/92) - DRsp Nr. 1994/10329

OLG Hamm, Urteil vom 04.02.1993 - Aktenzeichen 6 U 152/92

DRsp Nr. 1994/10329

Wird der (anderweitig berufstätige) Ehemann einer Heimarbeiterin, der es für sie übernommen hat, die von ihr bearbeitete Ware mit seinem Pkw zum Betrieb ihres Arbeitgebers zu schaffen, auf dem Betriebsgelände von einer anderen Heimarbeiterin, die von ihr zu bearbeitende Ware abholt, angefahren und verletzt, liegt ein Arbeitsunfall im Sinne des §§ 636, 637 RVO vor.

Normenkette:

RVO § 539 Abs. 2, §§ 636, 637 ;

Hinweise: