OLG Hamm - Urteil vom 04.02.1993 (6 U 152/92) - DRsp Nr. 1994/10329
OLG Hamm, Urteil vom 04.02.1993 - Aktenzeichen 6 U 152/92
DRsp Nr. 1994/10329
Wird der (anderweitig berufstätige) Ehemann einer Heimarbeiterin, der es für sie übernommen hat, die von ihr bearbeitete Ware mit seinem Pkw zum Betrieb ihres Arbeitgebers zu schaffen, auf dem Betriebsgelände von einer anderen Heimarbeiterin, die von ihr zu bearbeitende Ware abholt, angefahren und verletzt, liegt ein Arbeitsunfall im Sinne des §§ 636, 637RVO vor.
Normenkette:
RVO § 539 Abs. 2, §§ 636, 637 ;
Hinweise:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.