OLG Hamm - Urteil vom 05.02.1993 (20 U 260/92) - DRsp Nr. 1994/10328
OLG Hamm, Urteil vom 05.02.1993 - Aktenzeichen 20 U 260/92
DRsp Nr. 1994/10328
Kein Erfahrungssatz, daß ein Verkehrsteilnehmer einen anderen Verkehrsteilnehmer, der ihn verkehrsordnungswidrig gefährdet und anschließend bedrängt hat, durch Abbremsen seines Fahrzeugs nicht nur belehren, sondern darüberhinaus auch mit zumindest bedingtem Vorsatz in einen Verkehrsunfall verwickeln will.