OLG Hamm - Urteil vom 07.05.1986 (20 U 375/85) - DRsp Nr. 1994/10705
OLG Hamm, Urteil vom 07.05.1986 - Aktenzeichen 20 U 375/85
DRsp Nr. 1994/10705
Werden Leistungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erbracht, so enthält diese Erklärung keinen Rückforderungsvorbehalt. Sie können deshalb nicht zurückverlangt werden, wenn nach späterer Begutachtung ein Versicherungsfall nicht nachgewiesen ist.