OLG Hamm - Urteil vom 10.01.1995 (27 U 151/94) - DRsp Nr. 1996/3704
OLG Hamm, Urteil vom 10.01.1995 - Aktenzeichen 27 U 151/94
DRsp Nr. 1996/3704
Wird ein kurz zuvor entwendetes Kfz offensichtlich absichtlich gegen ein in der Nähe abgestelltes Kfz gefahren und dann am Unfallort zurückgelassen, kann ein verabredeter Unfall nach dem sog. "Berliner Modell" vorliegen; hierfür spricht es, wenn das entwendete Kfz anschließend noch fahrbereit war und der Halter des abgestellten Kfz Vorschäden verschwiegen hat.