OLG Hamm - Urteil vom 11.01.1982 (13 U 86/81) - DRsp Nr. 1994/10855
OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1982 - Aktenzeichen 13 U 86/81
DRsp Nr. 1994/10855
Eine Gemeinde erfüllt ihre Schneeräum- und Streupflicht, wenn sie an Bushaltestellen - nach heftigen Schneefällen - den Geh- und eventuell vorhandenen Radweg so weitergehend von Schnee räumt, daß ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Bustüren gewährleistet ist. Die vollständige Räumung darf auf einen späteren Zeitpunkt mit günstigeren Witterungsverhältnissen verschoben werden.