OLG Hamm - Urteil vom 12.05.1982 (7 Ss 343/82) - DRsp Nr. 1994/10841
OLG Hamm, Urteil vom 12.05.1982 - Aktenzeichen 7 Ss 343/82
DRsp Nr. 1994/10841
»1. Nur ein durch die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verursachtes Ereignis kann ein "Unfall im Straßenverkehr" von § 142StGB sein.2. Bewerfen die Insassen eines auf der Bundesautobahn fahrenden Kraftfahrzeugs einen vor ihm fahrenden Pkw mit leeren Flaschen und beschädigen ihn, so liegt ein solchen " Unfall im Straßenverkehr" nicht vor.«