OLG Hamm - Urteil vom 14.07.1993
20 U 6/93
Normen:
VVG § 12 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
ZfS 1994, 416

OLG Hamm - Urteil vom 14.07.1993 (20 U 6/93) - DRsp Nr. 1995/9770

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.1993 - Aktenzeichen 20 U 6/93

DRsp Nr. 1995/9770

1. Die Schweißklausel schließt in ihrem Anwendungsbereich eine etwa ebenfalls vereinbarte Brand- und Explosionsklausel aus. 2. Zur Hemmung der Verjährung durch erneute Erörterungen nach endgültiger Ablehnung. 3. Die Belehrung "Sollten Sie der Ansicht sein, daß unsere Ablehnung zu Unrecht ausgesprochen wurde, haben Sie das Recht, Ihren vermeintlichen Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz innerhalb von sechs Monaten nach Empfang dieses Schreibens geltend zu machen (§ 12 Abs. 3 VVG)" setzt als unzureichend die Klagefrist nicht in Lauf.

Normenkette:

VVG § 12 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen
ZfS 1994, 416