OLG Hamm - Urteil vom 19.06.1964 (3 Ss 530/64) - DRsp Nr. 1994/11149
OLG Hamm, Urteil vom 19.06.1964 - Aktenzeichen 3 Ss 530/64
DRsp Nr. 1994/11149
Hat eine Straßenbahn schon längere Zeit an einer Haltestelle gehalten, ohne daß Fahrgäste ein- oder aussteigen, so braucht ein an ihr mit 10-20 km/h vorüberfahrender Kraftfahrer nicht damit zu rechnen, daß aus der offenstehenden Einsteigetür ein Fahrgast aussteigen und ihm in die Fahrbahn laufen werde.